Was ist LEADER?

Was ist Leader?

Leader 2007 - 2013

Bürger gestalten ihre Heimat


In der Förderperiode 2007 - 2013 ist Leader Bestandteil des "Bayerischen Zukunftsprogramms Agrarwirtschaft und Ländlicher Raum (BayZAL)".

Mit dem EU-Programm Leader werden umfassende, innovative und partnerschaftliche Ansätze zur Stärkung und selbstbestimmten Entwicklung ländlicher Regionen gefördert. Zentrale Elemente sind sektorübergreifende Ansätze, Nachhaltigkeit und eine aktive Bürgergesellschaft. Leader steht unter dem Motto "Bürger gestalten ihre Heimat".

Hier können alle Beteiligten nicht nur mitplanen, sondern auch aktiv die Umsetzung gestalten. Dabei entstehen Netzwerke zum gegenseitigen Nutzen - innerhalb der Leader-Gebiete, aber auch national und transnational zwischen den Gruppen. Der umfassende bayerische Leader-Ansatz ermöglicht auch die Förderung von Projekten, die andere Förderprogramme nicht bedienen können, die aber oft für eine optimale Nutzung der Stärken einer Region besonders wichtig sind.

Zentrale Ansprechpartner und Koordinatoren für Leader sind die Leader-Manager an bestimmten Ämtern für Landwirtschaft und Forsten.


Mit dem EU-Programm Leader unterstützt Bayern seine ländlichen Regionen auf dem Weg einer selbstbestimmten Entwicklung. Leader ist ein Förderinstrument, das nicht nur auf mehrere Gemeinden ausgerichtet ist, sondern auch auf die Zusammenarbeit und den Zusammenhalt ganzer Regionen. Kernelement von Leader ist der bürgerorientierte Ansatz, der vor allem durch die Lokalen Aktionsgruppen (LAG) dargestellt wird. Dies sind Partnerschaften zwischen kommunalen, wirtschaftlichen und sozial engagierten Akteuren in der Region. Besonderer Wert wird dabei auch auf die Einbeziehung der land- und forstwirtschaftlichen Berufsvertretungen gelegt.

Voraussetzungen für alle Leader-Projekte:

Projekte bzw. Maßnahmen müssen folgende Leader-Kriterien einhalten:

  • im Gebiet einer ausgewählten LAG liegen
  • besondere Bedeutung und nachvollziehbaren Nutzen für das LAG-Gebiet aufweisen
  • Einbindung der Bevölkerung über die LAG (Bottom-up) muss gegeben sein
  • positiver Beitrag zur Nachhaltigkeit (Ökologie, Ökonomie, Kultur/Soziales) ist gegeben
  • klare Zuordnung zu einem REK-Handlungsfeld aufweisen
  • positiver Beschluss des entscheidungsbefugten LAG-Gremiums ist vorhanden


Förderung gemäß Leader-Förderrichtlinie:

  • Leader-Richtlinie
  • produktive Investitionen: Fördersatz 25 % (De minimis-Beihilfe)
  • sonstige Projekte: Fördersatz 50 %
  • Kooperationsprojekte:
    • gebietsübergreifend: Fördersatz 60 % (bei produktiven Investitionen aber nur 25 %)
    • transnational: Fördersatz 70 % (bei produktiven Investitionen aber nur 25 %)
  • LAG-Management: Fördersatz 50 % (max. 250.000 € Zuwendung/LAG)
  • Mittelherkunft: EU, Bayern


Generell gilt, dass Beihilfen im Sinne von Art. 87 Abs. 1 EG-Vertrag nur im Geltungsbereich und im Rahmen der VO (EG) Nr. 1998/2006 als De minimis-Beihilfen gewährt werden (d.h. Gesamtbetrag von maximal 200.000 € je Antragsteller innerhalb von 3 Kalenderjahren)

Formulare, Merkblätter gemäß Leader-Förderrichtlinie:


Die folgenden Formulare sind derzeit als Exceldateien nur beim zuständigen Amt für Landwirtschaft und Forsten mit Strukturentwicklungsgruppe erhältlich:

Aufstellung der Eigenleistungen

Arbeitsleistungen

Sachleistungen 1

Sachleistungen 2

Sachspenden

Belegliste "Auflistung der Rechnungen"


Diese und weitere Informationen finden Sie auch auf www.leader.bayern.de